1. Abschluss des Reisevertrages
Mit dem Absenden des Buchung nach dem Anklicken auf „Rechtsverbindliche Buchung“ haben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages getätigt. Ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages kann vom Kunden auch telefonisch, per E-Mail, per Buchung über ein Buchungsportal oder auf anderem Weg entsprechend beauftragt werden. Der Mietvertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter dem Kunden eine entsprechende Reisebestätigung in Textform übermittelt hat. Eine vorangehende Bestätigung des Eingangs der Buchung bzw. eine Reservierungsbestätigung oder eine Bestätigung über die Aufnahme auf die Warteliste führt noch nicht zum Zustandekommen des Vertrages. An die Anmeldung ist der Kunde bis zur Annahme durch den Vermieter, jedoch maximal 14 Tage ab Zeitpunkt der Anmeldung gebunden.
Die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Bestätigung, die auf der Ausschreibung auf der Webseite beruht. Sonderwünsche, Abreden und Nebenabreden sollen schriftlich erfasst werden und gelten vorrangig.
2. Mietzeit, Anreise und Abreise, Pflichten des Kunden
Das Mietobjekt wird für die Zeit vom vereinbarten Anreisetag bis zum vereinbarten Abreisetag an den Mieter vermietet. Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab 16:00 Uhr.
Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis 11:00 Uhr
Das Mietobjekt darf nur von den angemeldeten Gästen bewohnt werden.
Eine Übernachtung in Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen auf dem Grundstück ist nicht gestattet.
Das Haus darf wie in Island üblich nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
Im Haus besteht Rauchverbot!
Das Haus und das Inventar sind pfleglich zu behandeln.
Beschädigungen sind spätestens bei der Abreise zu melden, Schäden die
weiterführende Schäden am Haus oder Inventar verursachen können, wie
z.B. Wasserschäden, sind unverzüglich zu melden und der Kunde hat soweit
es ihm möglich ist geeignete Maßnahmen zu ergreifen um eine Ausweitung
des Schadens zu verhindern oder zu minimieren.
Vorsorglich wird
darauf hingewiesen, dass bei Reparaturen vom Kunden verursachter Schäden
durch die örtlichen Gegebenheiten sehr hohe Kosten entstehen können, da
teilweise weite Anreisestrecken für ein Reparaturteam zurückzulegen
sind und Ersatzteile in Island preismäßig über dem Preisniveau von
Deutschland liegen.
Der Kunde hat das Haus in einem aufgeräumten und ordentlichem Zustand bei der Abreise zu verlassen.
Die Kosten für eine normale Endreinigung werden dem Kunden pauschal in
Rechnung gestellt, sollte aufgrund starker Verschmutzung eine aufwendige
Reinigung nötig sein, so werden die Extrakosten dafür dem Mieter in
Rechnung gestellt.
3. Stornierung und Aufenthaltsabbruch
Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Kündigung
-bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
-bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
-bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
-bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
-ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten
Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen.
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.
4. Kündigung wegen höherer Gewalt und besonderer Umstände
Wird der gebuchte Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Mieter als auch der Vermieter den Mietvertrag kündigen. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei einer solchen Kündigung ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften
Der Vermieter kann aus wichtigem Grund vor Beginn des gebuchten Aufenthalts und während des Aufenthalts jederzeit den Mietvertrag vertrag unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (nach deutschem Recht § 314 BGB) kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Aufenthalt vom Kunden nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder nicht abgeholfen werden kann. Die Kündigung des Mietvertrages kann auch durch den Vermittler / Reiseveranstalter ausgesprochen werden, über den das Mietobjekt gebucht wurde, soweit er vom Vermieter dazu bevollmächtigt ist.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden und Rechte bei mangelhafter Leistung
6.1 Wird die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem
Vermieter, dem Verwalter oder dem vom Vermittler / Reiseveranstalter
benannten Ansprechpartner zur Kenntnis zu geben, um Gelegenheit zur
sofortigen Abhilfe zu schaffen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt
eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Schafft der Leistungsträger
nicht sofort Abhilfe, hat der Kunde den Mangel unverzüglich telefonisch
oder per Email gegenüber dem Vermieter Sven Strumann (Telefon: +49
2554-8987; info@ferienhaus-island.is ) anzuzeigen. Der Vermieter oder
der Vermittler /Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe
schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
Der Leistungserbringer ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
6.2. Will ein Kunde den Mietvertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, dem Vermieter, Vermittler / Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Leistungserbringer zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Leistungserbringer verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Der Kunde schuldet im Fall einer Kündigung dem Leistungserbringer den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Mietpreises.
6.3. Der Kunde ist verpflichtet, bei aufkommenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde hat den Leistungserbringer auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
7. Haftung des Vermieters
Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Mietpreis
beschränkt, soweit ein Schaden weder grob fahrlässig, noch vorsätzlich
herbeigeführt wird.
Dem Mieter wird der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
Die deliktische Haftung des Vermieters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreises beschränkt.
8. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung hat
der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung des Mietvertrages gegenüber dem Vermieter geltend zu machen.
Verwalter oder andere örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme
von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Nach Ablauf der Frist kann der
Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist behindert worden ist. Ansprüche des Kunden nach den
§§ 651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung des Vermieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen, verjähren in zwei Jahren.
Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Vermieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
des Vermieters beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f
BGB verjähren in einem Jahr.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
Die Abtretung von Ansprüchen eines Reisenden gegen den Vermieter an Dritte ist ausgeschlossen.
9. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Mieter ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittkosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Vermieters bedingt sind.
10. Datenschutz
Die im Zusammenhang mit dem Mietvertrag erfassten Daten der Kunden und Gäste werden ausschließlich zur Durchführung der Vermietung sowie zur Kundenbetreuung verwendet.
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. An die Stelle etwaig unwirksamer Bestimmungen treten solche Formulierungen, die ihrer Zielsetzung nach der ursprünglichen Regelung am nächsten kommen.
12. Gerichtsstand
Für den Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Vermieters maßgebend.
Stand: Oktober 2019